Umgebungslärm- ein ernst zu nehmendes Problem
Lärm ist ein nicht zu unterschätzendes Umweltproblem unserer heutigen Gesellschaft. Viele Menschen sind täglich während ihrer Arbeits- aber auch während ihrer Freizeit hohen Lärmpegeln ausgesetzt. Eine ständig erhöhte Umgebungslärmbelastung ist nicht nur eine erhebliche Belästigung, sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Nicht zuletzt führt sie auch zu einer Wertminderung des Eigentums. Als Hauptlärmquellen gelten der Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) sowie das Gewerbe.
1996 veröffentlichte die EU-Kommission ihr „Grünbuch über die künftige Lärmschutzpolitik". Darin bezeichnet sie den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa. Am 15.06.2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Mit ihr wird das Konzept verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Basis hierfür ist
° die Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten,
° die Information der Bevölkerung hierüber
° und die Anwendung von Lärmaktionsplänen auf lokaler Ebene
Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern zu können.
Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor. Die erste Stufe der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung wurde in den Jahren 2007/2008 bearbeitet. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Lärmaktionspläne alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Grundlage hierfür sind die zur Verfügung gestellten Daten der Lärmkartierung.
Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen erfolgte im Auftrag des saarländischen Städte und Gemeindetages landesweit einheitlich durch das Büro GSB GbR in Nohfelden-Bosen. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA).
Die Erstellung der Lärmaktionspläne obliegt den Gemeinden.
„Die in den Plänen genannten Maßnahmen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen werden“ (2002/49/EG/Artikel 8 (1)). Der § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erwähnt bei der Priorisierung auch die „Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen“ (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1794; §47d, (1), Satz 3).
Die Gemeinde Schiffweiler hat zuletzt im Jahr 2018 einen Lärmaktionsplan aufgestellt.
In der aktuellen vierten Stufe der Lärmaktionsplanung sind Straßen zu berücksichtigen, die ein jährliches Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen KfZ aufweisen, was einer täglichen Verkehrsmenge von 8.219 KfZ entspricht.
Gegenüber der dritten Stufe der Lärmaktionsplanung hat sich die Zahl der betroffenen Straßenabschnitte in der Gemeinde Schiffweiler reduziert.
Innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Schiffweiler sind somit folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:
- B41(zwischen Anschluss L286 und Gemeindegrenze)
- L129 (Kreisstraße/Itzenplitzstraße)
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt im Zeitraum vom 07.10. bis 04.11.2024 während der Dienststunden im Bau- und Umweltamt, Zimmer 5, öffentlich aus. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.