Absonderung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis nach § 4 b
Nach dieser Neuregelung braucht die Ortspolizeibehörde nur noch den Kontaktpersonen im Sinne des Absatzes 2 die Quarantäne schriftlich zu bestätigen, da diese als Nachweis für ihren Arbeitgeber aus Datenschutzgründen nicht auf den positiven PCR-Test der Bezugsperson zurückgreifen können. Das Ordnungsamt Schiffweiler wird daher ab sofort nur noch den Kontaktpersonen, für die keine Ausnahme von der Quarantäne besteht, eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen. Die negativen Testergebnisse am Ende der Quarantäne bzw. zum Freitesten sind an folgende E-Mailadresse zu senden: Corona@Schiffweiler.de