Umtausch Führerscheine

Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass alle grauen bzw. rosafarbenen (Papier-)Führerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später bis zum        19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen.

Die Umtauschfristen für alle anderen Geburtsjahrgänge und Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Anlage 8e (zu §24a Absatz 2 Satz 1)
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

(Fundstelle: BGBI.I 2019, 222 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025


II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr 

Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild (sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde). Die Gebühr für die Umstellung beträgt 28,30 Euro.

Die Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins können Sie mit dem nachstehenden Musterschreiben bei der Behörde beantragen, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich im Vorfeld unter www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.