Abwasserwerk der Gemeinde Schiffweiler Jahresabschluss 2022

Am 20. Dezember 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler aufgrund der Empfehlung des Werksausschusses vom 18. Dezember 2023 den Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler festgestellt. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:

Jahresabschluss zum 31.12.2022:

Bilanzsumme:

33.623.828,50 EUR

Summe der Erträge

4.087.162,12 EUR

Summe der Aufwendungen

4.064.249,15 EUR

Jahresergebnis

22.912,97 EUR

Der Jahresgewinn von 22.912,97 EUR ist auf die neue Rechnung vorzutragen.

Die THS Wirtschaftsprüfung GmbH erteilte und testierte mit Datum vom 06.Oktober 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An das Abwasserwerk der Gemeinde Schiffweiler

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler, Schiffwei- ler – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

St. Ingbert, den 6. Oktober 2023

ATAX Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Bach

Wirtschaftsprüfer

Offenlegung

Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 im Rathaus - Zimmer 308 - ausliegen.

Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

Montag bis Donnerstag          07:30 - 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch             13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag                            13:30 - 18:00 Uhr

Freitag                                    07:30 - 12:00 Uhr

Schiffweiler, 11.01.2024

Markus Fuchs

Bürgermeister