Aktuelle Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Ministerrat beschließt Anpassungen in Sondersitzung

Im Saarland liegen bereits vier Landkreise über der 50er Inzidenz, der Regionalverband hat den kritischen Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten.

Auf Drängen von Ministerpräsident Tobias Hans hat der Ministerrat deshalb am Freitag (16. Oktober 2020) in einer Sondersitzung die derzeit geltende Rechtsverordnung zur Corona-Pandemie angepasst und die MPK-Beschlüsse umgesetzt, auf die sich die Länder am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit der Bundeskanzlerin geeinigt haben. Die neue Rechtsverordnung tritt wie üblich einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Für den Landkreis Neunkirchen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner bedeutet dies folgende Anpassungen:

  • Feiern nur noch mit 10 Teilnehmern im öffentlichen Raum & 10 Teilnehmern im privaten Raum aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
  • Veranstaltungen nur noch mit max. 100 Teilnehmern
  • Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr 
  • Erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, z.B. in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten   
  • Begrenzung der Teilnehmerzahlen am Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie in Tanzschulen
  • keine Zuschauer beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb

Die gesamte Verordnung können Sie hier lesen und herunterladen: