Glas- und Papiermüll darf nicht an Sonn- und Feiertagen an den Wertstoffcontainern entsorgt werden. Darauf weist das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler hin. In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Anwohner angegeben, dass auch während den Ruhezeiten Wertstoffe an den Containerstandplätzen entsorgt wurden. Die Anwohner haben jedoch ein Recht auf Ruhezeiten. Aus diesem Grund darf das Altglas laut Paragraf 21 Polizeiverordnung der Gemeinde Schiffweiler weder nachts noch an Sonn- und Feiertagen entsorgt werden:
(2) In Wertstoff-Sammelbehälter dürfen nur dem Sammelzweck dienende Wertstoffe von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr eingeworfen werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.
Neben Wertstoffcontainern zu wohnen, ist nicht immer erfreulich. Mit Rücksicht auf die Bewohner in der Nähe bittet die Gemeindeverwaltung darum, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Einwurfzeiten halten.