Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV)

vom 17.12.2018 zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 17.12.2018, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit erlassen wurde, wird auf Grundlage derDurchführungsverordnung (DVO) (EU) 2023/150 zur Änderung der DVO (EU) 2021/620 hiermit gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2, 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) aufgehoben.

Die Aufhebung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gem. § 41 Abs. 3 SVwVfG wirksam.

Saarbrücken, 06.02.2023

gez.

Dr. Scherer-Herr

Direktorin