Aufhebung und Einebnung von Reihengrabstätten und Urnengrabstätten auf den Gemeindefriedhöfen

Gemäß den §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4 und 27 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Gemeinde Schiffweiler vom 01.04.2016 in der zur Zeit geltenden Fassung werden auf den Friedhöfen der Gemeindebezirke Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler aufgrund Zeitablauf der Ruhefristen folgende Grabstätten zur Einebnung aufgerufen:

Reihengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 1996

Kindergräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2006

Urnengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2006

Die Angehörigen werden gebeten, die auf den Gräbern befindlichen Grabsteine, Kreuze sowie Einfassungen, Abdeckungen usw. bis zum 31. Januar 2022 zu entfernen, andernfalls erfolgt die Beseitigung der Grabanlagen durch die Gemeinde Schiffweiler. Die Grabanlagen gehen ab dem gleichen Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde Schiffweiler über.

Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass es sich hier bei den aufgerufenen Grabstätten nur um Reihen-, Kinder- und Urnengräber handelt. Familiengrabstätten werden gesondert aufgerufen.

Schiffweiler im Oktober 2021

Der Bürgermeister
Markus Fuchs