Gemäß den §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4 und 27 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Gemeinde Schiffweiler vom 01.04.2016 in der zurzeit geltenden Fassung werden auf den Friedhöfen der Gemeindebezirke Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler aufgrund Zeitablauf der Ruhefristen folgende Grabstätten zur Einebnung aufgerufen:
Reihen/Rasengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 1997
Kindergräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2007
Urnengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2007
Familiengrabstätten
mit Nutzungsende im Jahr 2022
Die Angehörigen werden gebeten, die auf den Gräbern befindlichen Grabsteine, Kreuze sowie Einfassungen, Abdeckungen usw. bis zum 28. Februar 2023 zu entfernen, andernfalls erfolgt die Beseitigung der Grabanlagen durch die Gemeinde Schiffweiler.
Die Grabanlagen gehen ab dem gleichen Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde Schiffweiler über.
Die zur Einebnung anstehenden Grabstätten werden zusätzlich durch Hinweisaufkleber markiert
Bei den folgenden Familiengrabstätten ist die Ruhefrist mit Ablauf des Jahres 2022 abgelaufen. Die betroffenen Grabstätten werden demnächst mit einem entsprechenden Aufkleber markiert.
Diese Grabstätten werden ab März 2023 eingeebnet. Entsprechende Auskünfte erteilt Frau Schmid, Friedhofsverwaltung, unter der Rufnummer 06821/ 678-21.
Friedhof Heiligenwald
- Rosar- Hartmann
Friedhof Landsweiler-Reden
- Hans- Schick
- Eichhorn- Frisch
Friedhof Schiffweiler
- Zimmer- Diehlforder
- Mayer- Mai
- Schweiger- Kiefer
- Klos- Leh
- Grün- Barth
Friedhof Stennweiler
- Klein- Bronder
- Grenner- Klein