Biergärten müssen schließen

Die Landesregierung hat ab Mittwoch neue Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 beschlossen. Das öffentliche Leben wird weiter eingeschränkt.

Am Montagabend hat die Landesregierung beschlossen, dass auch Kneipen, Kirchen, Spielplätze und viele Geschäfte schließen müssen. Dazu gehört auch der Betrieb von Außengastronomie wie Biergärten etc. Darauf weist das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler hin.

Hier alle Infos in der Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 16. März 2020 zum nachlesen.