Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni & Anleinpflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass mit der Brut- und Setzzeit auch wieder die allgemeine Anleinpflicht für Hunde in der freien Feldfur gilt. Laut dem saarländischen Jagdgesetz ist es verboten in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) Hunde in einem Jagdbezirk, also im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen, nicht angeleint laufen zu lassen. Gerade in Zeiten, in denen die Wildtiere ihre Jungen aufziehen, müssen Hundebesitzer besondere Sorgfalt walten lassen. Rehkitze und junge Hasen laufen nicht weg. Sie bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Auch weibliche Rehe, die kurz vor dem Setzen ihrer Kitze sind, können nicht so schnell füchten und fallen häufg frei laufenden Hunden zum Opfer. Vögel, die am Boden brüten, sowie die unerfahrenen Jungtiere aller Arten sind durch unkontrolliert frei laufende Hunde ebenfalls gefährdet.

Zusätzlich ist es laut Saarländischen Naturschutzgesetz verboten, landwirtschaftliche Flächen im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober zu betreten, zum Schutz der Futter- und Nahrungsmittelproduktion der Landwirte. Im Bereich der Wanderwege unmittelbar um den Itzenplitzer Weiher sowie auf dem Naturerlebnisweg am Striet gilt ganzjährig Leinenzwang für Hunde. Es wird hiermit an alle Hundehalter appelliert, sich an diese Vorschrift der Polizeiverordnung der Gemeinde Schiffweiler zu halten, aus Rücksicht auf Kinder und Personen, die sich vor Hunden fürchten.

Des Weiteren kommt es wieder vermehrt vor, dass die Feldwege übersät mit Hundekot sind, auch hier bitten wir alle Hundehalter um Nachsicht, auf den landwirtschaftlichen Feldern werden Lebensmittel produziert, hier hat Hundekot nichts zu suchen. Wer das Häufchen seines Hundes nicht entsorgt, dem droht ein Bußgeld. In der Gemeinde Schiffweiler werden dann 50 Euro fällig – bei einem erstmaligen Verstoß, danach wird es teurer.

Wir bitten alle Hundehalter, sich an die Leinenpficht zuhalten und die Hinterlassenschaften ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen.