Einführung der Gelben Tonne in der Gemeinde Schiffweiler

Zum 01.01.2021 wird das Sammelsystem für Leichtverpackungen vom Gelben Sack auf die Gelbe Tonne umgestellt. Hierzu werden aktuell vermehrt Fragen von Bürgern über den Ablauf der Umstellung an die Verwaltung gestellt.

Bislang können hierzu folgende Informationen weitergegeben werden

  • In der Gemeinde Schiffweiler wird ab dem 01.01.2021 die Firma RMG für die Bereitstellung und Abfuhr der Gelben Tonnen zuständig sein.
  • Ab der Kalenderwoche 45 beginnt die Auslieferung der Gelben Tonnen im Landkreis Neunkirchen, diese wird vermutlich bis Ende Januar 2021 andauern.
  • Es werden Tonnen der Größen 120L, 240L und 1100L verteilt, die Anzahl und Größe orientiert sich an den vorhandenen Restabfallgefäßen und der Bewohnerzahl.
  • Eine Beantragung durch die Bürger zuvor ist nicht notwendig.
  • Das Abfuhrunternehmen bittet um Verständnis, dass bis zum Abschluss der Behälterverteilung, kein gesonderter Behälterservice (Behälterwunsch) angeboten werden kann.
  • Die neuen Tonnen werden ab dem 01.01.2021 alle zwei Wochen abgefahren.
  • Der neue Abfuhrplan für 2021 wird noch erstellt.
  • Solange noch nicht alle Tonnen ausgeliefert sind, können weiterhin Gelbe Säcke zur Entsorgung genutzt werden.
  • Für temporäre Mehrmengen, die nicht in die Gelben Tonnen passen, können zukünftig selbst beschaffte transparente Foliensäcke verwendet werden.

Hintergrundinformation

Die Entsorgung von Verpackungen über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne im Saarland wird von unterschiedlichen privaten Firmen vorgenommen. Weder die Gemeinden im Saarland noch der EVS haben vertragliche Bindungen mit den ausführenden Firmen und somit keine rechtlichen Möglichkeiten auf deren Leistung Einfluss zu nehmen. Beauftragt wird die Aufstellung der Gelben Tonnen bundesweit von Firmen, die im Auftrag des Handels tätig sind.

Weitere Informationen zur Einführung der Gelben Tonne unter: https://www.evs.de/abfall/abfallartenwertstoffe/verpackungengelbersack/faq-gelbe-tonne/

Handhabung von Fehlwürfen

Sobald feststellt wird, dass eine Gelbe Tonne mit Fremdmaterialien fehl befüllt ist, wird die jeweilige Tonne mit einem Hinweis versehen, dass der in der Gelben Tonne enthaltene Abfall bis zur nächsten Abfuhr nachsortiert werden muss. Erfolgt keine Nachsortierung wird über den EVS eine gebührenpflichtige Entsorgung des fehl befüllten Behälters durchgeführt. Im Wiederholungsfall können Nutzer*innen von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden. Sie können dann das kostenfreie Rücknahmesystem der Gelben Tonne eine längere Zeit nicht mehr in Anspruch nehmen und müssen Verpackungen anderweitig einer Verwertung zuführen.

Was gehört z. B. in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne?

  • Kunststoff-Verpackungen (Tragetaschen, Joghurtbecher, Flaschen von Spül- und Körperpflegemitteln, Obst- und Gemüseschalen aus Schaumstoffen)
  • Verpackungen aus Metall (z. B. Konservendosen, Aluschalen, Alufolien, Verschlüsse)
  • Verpackungen aus Verbundstoffen (z. B. Milch- und Saftkartons)

Was gehört z. B. nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne?

  • Deckenplatten aus Styropor, Dämm- und Baumaterialien
  • Schüsseln und Töpfe
  • Altmetalle
  • Gebrauchsgegenstände aus Plastik
  • Abdeckfolien und -planen
  • Spielzeug
  • Papier
  • Glas
  • Hygieneabfälle (Mundschutz, Einmalhandschuhe, Papiertücher...)