In den vergangenen Wochen hat die Gemeinde Schiffweiler bereits über illegal entsorgten Müll an Containerstandplätzen und im Wald informiert. Nun haben Müllsünder erneut zugeschlagen – diesmal im Naherholungsgebiet Itzenplitz, nahe der L112. Auf einem der Waldwege hat der Saarforst mehrere Eternit-Wellplatten entdeckt, die dort illegal abgeladen wurden.
Bereits im Juni hatte ein Bürger das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht, dass ein ganzes Badezimmer, inklusive Kloschüssel und Fliesen, am Waldeingang am Nußkopf illegal entsorgt wurde. „Es passiert häufig, dass die Umgebung wild vermüllt wird, besonders an versteckten Waldeingängen und Orten, an denen keine Wohnbebauung in der Nähe ist“, sagt Daniel Müller vom Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler. Der meiste illegale Müll werde allerdings an den Containerstandplätzen abgeladen. „Besonders häufig wird Müll an den Containerstandplätzen in der Mühlenstraße, am Madenfelder Hof, an der Klinkenthalhalle und am Gewerbegebiet Klinkenthal entsorgt“, sagt Müller.
Dabei ist die unerlaubte Müllentsorgung keineswegs ein Kavaliersdelikt. Wer entgegen § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle zur Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig. Und wer Gegenstände wie z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Altreifen, Fahrzeuge, Bauschutt, Bodenaushub, Tierabfälle, pflanzliche Abfälle und anderes durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten oder Verbrennen beseitigt, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden. Je nach Gefährdungsart kann es sich auch um einen Straftatbestand handeln, etwa bei gefährlichen Abfällen wie asbesthaltigem Müll, teerölhaltigen Hölzern oder wenn das Grundwasser oder ein Gewässer verunreinigt wird.
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist kein Hexenwerk. Jeder Bürger kann seinen Müll nach Abfallsorten getrennt in die dafür vorgesehenen Tonnen, bzw. Gelber Sack entsorgen. Für sonstigen Müll, der beispielsweise bei einer Entrümpelung anfällt, kann eine Sperrmüllabfuhr bestellt werden. Abfälle wie Altreifen, Bauschutt, Farbreste oder auch Sperrmüll können bei Wertstoffhöfen entsorgt werden. Wertstoffhöfe in der Nähe von Schiffweiler sind in Neunkirchen (Grubenstraße 4), in Ottweiler (In der Etzwies 23) und in Illingen (Haupstraße 144). Grünschnitt kann an der Grüngutannahmestelle der Gemeinden Merchweiler und Schiffweiler abgegeben werden.
„Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, achtsam mit ihrer Umwelt umzugehen und das Fehlverhalten einzelner nicht stillschweigend hinzunehmen“, erklärt Daniel Müller. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Ordnungs- oder Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler zu kontaktieren, wenn sie eine illegale Müllentsorgung beobachtet haben. Wichtig sind hierbei Beweise wie etwa Fotos oder das Kennzeichen, denn wenn kein Verursacher ermittelt werden kann, bleibt die Gemeinde und somit der Steuerzahler auf den Kosten für die Entsorgung des Mülls sitzen. Zeugen finden auf der Homepage der Gemeinde unter „Satzungen & Formulare“ das Formular „Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit“, das sie selbst ausfüllen können. Das Ordnungsamt ist unter der Tel. 06821-67871 zu erreichen.