Gesundheitsministerium informiert über korrekten Impfstatusnachweis

 


Smartphone für Nachweis nicht zwingend notwendig - Papierdokument ausreichend


Der Impfnachweis muss im Saarland seit dem 2. Dezember 2021 in digital auslesbarer
Form vorgelegt werden. Der Nachweis muss dabei nicht zwingend auf einem Smartphone gespeichert sein. Das Papierdokument mit einem auslesbaren QR-Code genügt als
Nachweis zum Zutritt zu 3G/2G/2G plus - Bereichen.
Das digitale Impfzertifikat ist nur gemeinsam mit der Vorlage des amtlichen Ausweisdokuments gültig. Ziel der Maßnahme ist es, die Echtheit der Zertifikate besser kontrollieren zu können und damit die Sicherheit für Betreiber sowie Kunden/Besucher zu erhöhen.
Das digitale Impfzertifikat wird durch Ärzte und Apotheken ausgestellt. In den Impfzentren wird das Zertifikat den Besuchern nach der Impfung ausgehändigt. Es ist möglich
das Zertifikat nachträglich zu beschaffen, auch wenn die Impfung bereits einige Monate
zurückliegt.
Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet man unter: www.meinapothekenmanager.de.