Hilfe für Gewerbe und Unternehmen

Für viele Gewerbetreibende ist die aktuelle Lage um Covid-19 und die damit verbundenen Schließungen existenzbedrohend. Die saarländische Landesregierung hat nun  ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Das kündigten Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel in einer Pressekonferenz am Donnerstag, 19. März, an.

Neben steuerlichen Hilfestellungen werde es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer zur Überbrückung geben, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Von den Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung. Nach offiziellem Beschluss im Ministerrat am Dienstag kommender Woche könne die Soforthilfe beantragt werden und komme sehr schnell zur Auszahlung, erklärten die beiden Minister. Eine Rückzahlung sei nur erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstelle, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren. Zudem werde das bereits von Rehlinger angekündigte Kreditprogramm von ursprünglich geplanten 10 Mio. Euro auf nun 25 Mio. Euro aufgestockt.

Wirtschaftsministerin Rehlinger: „Wir lassen niemanden allein. Das Überlebenspaket für den Mittelstand wird dazu beitragen, dass auch kleine und kleinste Unternehmen bestehen können.“ Finanzminister Strobel: „Durch meine frühere Tätigkeit im Unternehmen weiß ich, mit welchen Ängsten und Nöten der Mittelstand aktuell kämpft. Für uns als Landesregierung ist klar: Wir müssen alles Notwendige und Vertretbare tun, um Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Hierfür ergreifen wir alle möglichen Chancen und gehen bis an die Grenze des Machbaren.“

1.      Steuerliche Hilfestellungen

Um die Liquidität in Unternehmen zu halten, können die Finanzämter Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden an das Vorliegen der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen gestellt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel in diesen Fällen verzichtet werden. Auch können Steuervorauszahlungen z.B. bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder beim Gewerbesteuer-Messbetrag unkompliziert angepasst werden, wenn die Gewinne bzw. Einkünfte durch die Corona-Pandemie einbrechen. Darüber hinaus werden bei durch die Corona-Krise Betroffenen keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen sowie keine Säumniszuschläge erhoben. Außerdem wird die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Corona-Virus auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. bei Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Kapitalertragssteueranmeldungen berücksichtigt. Daher werden Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe von Voranmeldungen wohlwollend geprüft. Dazu erklärte Finanzminister Peter Strobel: „Mir ist es wichtig, dass wir den Unternehmen in der Krise ein verlässlicher und verantwortungsvoller Partner sind. Deshalb schaffen wir unbürokratische und schnelle Hilfeleistungen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen.“

2.      Soforthilfen für Kleinunternehmer

Als weiteren Schritt haben die Minister eine Kleinunternehmer-Soforthilfe angekündigt. Wer mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr erwirtschaftet, kann mit einem Zuschuss rechnen, um die derzeitige Krise zu überbrücken. Anke Rehlinger: „Viele kleine Unternehmen und Selbständige stehen mit dem Rücken zur Wand. Wer jetzt in den Abgrund schaut, dem bauen wir zumindest eine kleine Brücke, damit es weitergehen kann.“

3.      Kreditprogramm

Mittelfristig können Kredite der Hausbank – verbürgt über die SIKB – den Unternehmen helfen, Liquidität im Unternehmen zu halten. Daher stockt die Landesregierung das bereits angekündigte Kreditprogramm auf 25 Mio. Euro auf. In einer Telefonschalte mit saarländischen Bankenvertretern hat Wirtschaftsministerin Rehlinger um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung gebeten. Rehlinger und Strobel erklärten dazu am Donnerstag: „Wir stützen die saarländische Wirtschaft mit unkomplizierter Hilfe. Mit den Soforthilfen und den Bürgschaften treten wir in Vorleistung, bis der Bund eigene Programme auflegt.“ Sollte dies der Fall sein, gelte Vorrang für die Bundes-Zuschüsse, eine Doppelförderung werde ausgeschlossen.

Alle Maßnahmen sollen am Dienstag, 24. März, offiziell vom saarländischen Ministerrat beschlossen werden. Danach sind auch alle Formulare online verfügbar.

Alle weiteren Infos und Formulare finden Gewerbetreibende unter:

https://www.saarland.de/254042.htm

 

Hilfe und Beratung auch bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Für alle Unternehmen und Gewerbetreibende ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen ein kompetenter Ansprechpartner. Auf deren Webseite finden sich zahlreiche Informationen zum Thema.

https://www.wfg-nk.de/

Bei wirtschaftlichen Frage- und Problemstellungen erreichen Sie die WFG zusätzlich unter Tel.  0177 769 1345.

 

Informationen auch unter:

Liquiditäts- und Finanzierungshilfen

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Industrie- und Handelskammer Saarland (IHK)

Das wollen Unternehmen jetzt wissen:

https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=C38BF9A979D27058F09F99D8327B6101&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=2219

 

Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)

Infos für Betriebsinhaber und Arbeitnehmer/innen

https://www.hwk-saarland.de/de/news-presse/coronavirus-infos/coronavirus-infos-fuer-betriebsinhaber-und-arbeitnehmer

 

 

Minijobs/geringfügig Beschäftigte

https://blog.minijob-zentrale.de/2020/03/18/coronavirus-und-minijob-ihre-fragen-an-uns/