Kommunales Förderprogramm: Aktion Wasserzeichen

Die „Aktion Wasserzeichen“ fördert Maßnahmen, die zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen beitragen und somit das örtliche Risiko von Überflutungen minimieren. Zudem wird durch die Schaffung von Versickerungsflächen, die rasche Rückführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf gewährleistet und der Grundwasserspiegel, vor allem im Sommer, positiv beeinflusst.

Um einen neuen Anreiz für solche Maßnahmen zu schaffen, wurde in der Gemeinderatsitzung im November 2023 der Fördersatz der Richtlinie pro abgekoppelten Quadratmeter von 12 Euro auf 20 Euro angehoben.

Gefördert werden in diesem Zusammenhang vier Bereiche:

  1. Entsiegelung: Werden versigelte Flächen in versickerungsfähige Flächen umgewandelt, wird das Entfernen und Entsorgen der alten Beläge sowie das Herstellen eines neuen Belages, gefördert. Dabei muss sich die Versickerungsrate auf mindestens 50 % erhöhen.
  2. Versickerung: Werden Maßnahmen getroffen um Niederschlagswasser von Oberflächen (z.B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellplätzen), welches aktuell über einen Mischwasserkanal abgeleitet wird, auf der eigenen Grundstückfläche versickert, können auch solche baulichen und technischen Maßnahmen gefördert werden. Beispiel hierfür sind: Flächenversickerung, Muldenversickerung, Versickerungsteiche oder sogar Gründächer.
  3. Regenwasserrückhaltung: Dieses Bereich beinhaltete die Zwischenspeicherung von Regenwasser in einem Speicher mit einem Mindestvolumen von 3m³ pro 100m² abgekoppelter Fläche und einer gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder eine Versickerung.
  4. Getrennte Ableitung: Eine offene oder geschlossene Ableitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer.
Zusätzlich sind weiterhin folgende Punkte zu beachten

Beispielsweise werden nur Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Schiffweiler gefördert. Zudem werden die Fördermittel nur als einmaliger Zuschuss gewährt und dürfen nicht mehr sein, als die tatsächlich entstandenen Kosten. Regelungen der Bebauungsplanung, der Bauordnung, des Wasserrechts sowie des Denkmalrechts sind zu beachten. Der kommunale Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der zu fördernden Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde.
Die genauen Grundsätze und Richtlinien sind im Förderprogramm der Gemeinde Schiffweiler „Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Abteilung bzw. Versickerung“ festgeschrieben, welches auf der Website der Gemeinde Schiffweiler einsehbar ist.

Anträge auf Fördermittel sind per vorgedrucktem Formblatt bei der Gemeinde Schiffweiler (Bau- und Umweltamt) zu stellen. Im Bedarfsfall unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der Formulierung des Antrages.

Als Ansprechpartnerin hierfür steht Ihnen die Umweltbeauftragte – Frau Julia Trauschke unter 06821/678-22 oder – zur Verfügung.