- Bei mehr als 20 Teilnehmern ist die Veranstaltung spätestens 72 Stunden vorher über die Homepage der Gemeinde Schiffweiler anzuzeigen.
- Am Eingang ist Handdesinfektionsmittel bereitzustellen.
- Die Kontaktnachverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
- Pro 5 Quadratmeter Fläche der Veranstaltungsörtlichkeit ist ein Besucher zulässig (dynamische Veranstaltung).
- Wenn sich die Besucher über die gesamte Dauer der Veranstaltung an fest zugewiesenen Plätzen aufhalten ist nur der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (statische Veranstaltung).
- Bei dynamischen Veranstaltungen haben die Besucher einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei statischen Veranstaltungen ist dieser nur beim Verlassen des Platzes erforderlich.
- Die Veranstaltungsstätte ist bei Veranstaltungen im Innenraum regelmäßig zu lüften.
- Besucher, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Test haben.