Sterbefälle an Feiertagen

Was bei Sterbefällen an den anstehenden Feiertagen zu beachten ist.

Damit es an den anstehenden Feiertagen nicht zu Engpässen für anstehende Beisetzungen kommt, wenden Sie sich beim Bekanntwerden eines Sterbefalls an einen Bestattungsunternehmer ihrer Wahl. Die Bestattungsinstitute übernehmen teilweise oder auch ganz die anfallenden Formalitäten und Besorgungen. Jedes Beerdigungsinstitut ist bereit, alle mit einer Bestattung zusammenhängenden Aufträge anzunehmen und auszuführen.

Die Friedhofsverwaltung erreichen Sie am Mittwoch, 25.12.2019, am Samstag, 28.12.2019 sowie am Dienstag, 31.12.2019 in der Zeit von 10.00 Uhr – 11.30 Uhr unter der Handy-Nr. 0171 / 93 49 155.