Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis zum 19. Januar 2024 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen.
Die Umtauschfristen für alle anderen Geburtsjahrgänge und Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Juli 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild (sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde). Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 Euro.
Die Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins können Sie mit dem nachstehenden Musterschreiben bei der Behörde beantragen, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, im Vorfeld unter www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.