Umtausch von Führerscheinen

Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis zum 19. Januar 2024 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen.

Die Umtauschfristen für alle anderen Geburtsjahrgänge und Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 

Ausstellungsjahr                                        Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Juli 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild (sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde). Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 Euro.

Die Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins können Sie mit dem nachstehenden Musterschreiben bei der Behörde beantragen, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, im Vorfeld  unter 
www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.