Vermehrt auftretende Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen

Hohe finanzielle Schäden und psychische Belastung sind oftmals Folgen von Betrugsstraftaten, wie beispielsweise der sogenannte Enkeltrick, falsche Gewinnversprechen und Schockanrufe. Wie das Innenministerium nun mitgeteilt hat, treten gerade diese Betrugsstraftaten – insbesondere zum Nachteil älterer Menschen – in letzter Zeit vermehrt auf.

Die vorwiegend von organisierten überregionalen Tätergruppierungen verursachten Straftaten führten von Februar 2019 bis August 2020 zu registrierten Schäden in Höhe von 784.500 Euro – alleine durch den Enkeltrick und das Auftreten falscher Polizeibeamter. Durch polizeiliche Ermittlungen und entsprechende Maßnahmen konnten Schäden in Höhe von 284.000 Euro verhindert werden.

Doch neben dem finanziellen Schaden leiden Betroffene oftmals unter weitreichender psychischer Belastung und deren Folgen. Um präventiv solchen Betrugsstraftaten entgegenzuwirken, empfiehlt das Innenministerium folgende Verhaltensweisen:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Legen Sie den Hörer auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
  • Zahlen Sie keine Gebühren bzw. wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sonderrufnummern. Diese beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl: 099…, 0180…, 0137… .
  • Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter der 110 oder Ihre örtliche Polizeidienststelle (siehe unten) an. Nutzen Sie hierfür nicht die Rückruffunktion!
  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben.
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Weisen sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Bei der Präventionsarbeit steht Ihnen im Hinblick auf die Zielgruppe der Senioren/Seniorinnen das Landespolizeipräsidium zur Verfügung:

Landespolizeipräsidium
Direktion LPP 2 – Kriminalitätsbekämpfung/Landeskriminalamt
Dezernat LPP 20 – Polizeiliche Kriminalprävention/Opferschutz
Telefon: 06817/962-3535

Zudem können Sie sich an einen bei der örtlichen Polizeiinspektion ansässigen Präventionsverantwortlichen wenden:

Polizeiinspektion Neunkirchen, Falkenstraße 11
66538 Neunkirchen
Herr Berg, Telefon: 06821/203-201
Mail:

Als Bindeglied zwischen Polizei und den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist an dieser Stelle auch auf den Seniorensicherheitsberater hinzuweisen. Für die Gemeinde Schiffweiler steht Ihnen Herr Frank Malter (Telefon: 06821/64966) zur Verfügung.

Weitere Informationen können jederzeit unter www.polizeiberatung.de abgerufen werden. Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zum Betrug durch falsche Polizisten, zum Enkeltrick und zu falschen Gewinnversprechen.