Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen gehören nicht in die Grüngutannahmestelle

Um die Verbreitung des Buchsbaumzünslers zu vermeiden, dürfen befallene Pflanzen nicht bei der Grüngutannahmestelle abgeliefert werden. 

Vom Schädling befallenes Schnittgut gehört in den Restabfall.
Wenn vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen nicht mehr „gerettet“ werden können und entsorgt werden müssen, darf das Schnittgut nicht bei der Grüngutannahmestelle oder in der Biotonne entsorgt werden. Es gehört in den Restabfall. Das Schnittgut sollte fest in Plastikbeutel oder -säcke verpackt und in kleineren Mengen anschließend in die Restabfalltonne gegeben werden. Deren Inhalt wird in der Abfallverwertungsanlage des EVS bei hohen Temperaturen behandelt und so die Beseitigung des Schädlings sichergestellt. Damit wird die weitere Verbreitung des Buchsbaumzünslers verhindert. Bei größeren Mengen Schnittgut, das ebenfalls verpackt sein muss, ist auch eine direkte Anlieferung gegen Gebühr bei der EVS Deponie in Illingen oder der AVA in Velsen möglich (Infos unter www.evs.de/abfall/entsorgungsanlagen/ava-velsen/).