Welche Corona-Regelungen gelten im Saarland ab dem 02. November 2020?

Am Freitag, den 30. Oktober 2020, hat der saarländische Ministerrat in einer Sondersitzung die Rechtsordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst.

Die neuen Regelungen, die sich an den gemeinsamen Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin orientieren, treten ab dem kommenden Montag (2. November 2020) in Kraft. Dann müssen u.a. Gastronomiebetriebe, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege mit Ausnahme von Friseuren, Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen und Thermen geschlossen bleiben. Zudem gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum. Zuvor hatte sich der Ministerrat mit der Expertenkommission der Landesregierung ausgetauscht. Dieser wissenschaftliche und medizinische Fachkreis berät die Landesregierung bereits seit Anfang März bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Welche Regelungen im Saarland nun gelten, können Sie der Übersichtsgrafik entnehmen.

Bitte beachten Sie außerdem: Aufgrund der Ausgangssperre in Frankreich sind Fahrten zu unseren Nachbarn nicht mehr ohne Weiteres möglich. Wer nach Frankreich fährt, muss ein Formular mit sich führen, auf dem eine Begründung ersichtlich ist (Besuch Pflegebedürftiger, berufliche Zwecke, medizinische Behandlung, schulische Zwecke usw.)

Zudem genügt es nicht, bei einer Kontrolle nur das Formular vorzuzeigen, vielmehr bedarf es der Vorlage von Dokumenten, die den triftigen Grund belegen. Ein Aufenthalt in Frankreich ohne triftigen Grund kann zu einem Bußgeld von 135 Euro führen.

Alle Informationen (Häufige Fragen, Download Sonderausgangsbescheinigung usw.) erhalten Sie auf corona.saarland.de.