Widmung

Die Gemeinde Schiffweiler widmet gemäß dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler vom 29.03.2023 als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SaarlStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 – Amtsblatt des Saarlandes Seite 969 vom 23.11.1977 – zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 8 Verwaltungsstrukturreform-Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393) 

die Flurstücke in der Gemarkung Landsweiler-Reden, Flur 10, Flurstücks-Nr. 3/230, 3/257, 3/263, 3/281, 3/282 als öffentliche Straßenflächen – Gemeindestraße „Schloßstraße“
   
im Rahmen der jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften, innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen, dem Gebrauch durch Jedermann als öffentliche Straßenfläche (Gemeindestraße/Gehweg).

Die gewidmeten Flächen sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Gründe:

Die vorgenannten Flächen wurden als öffentliche Straßenfläche (Gemeindestraße/Gehweg) ausgebaut.

Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können beim Bau- und Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7, Zimmer 3, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats – vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet – Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bau- und Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler, 66578 Schiffweiler, Rathausstraße 7 –11, einzulegen. Der Widerspruch kann auch beim Landrat des Landkreises Neunkirchen – Kreisrechtsausschuss -, 66564 Ottweiler, Wilhelm- Heinrich- Straße 36, eingelegt werden.


gez. Markus Fuchs
Bürgermeister