Wildschäden

Wenn die Wildschweine wüten

Umgepflügte Rasenflächen, verwüstete Gärten – Wenn Wildschweine in Siedlungsbereiche eindringen, ist das oft ein großes Ärgernis für Anwohner und Gartenbesitzer. Auch in der Gemeinde Schiffweiler sind die vierbeinigen Nachbarn aus Wald und Wiese wieder vermehrt unterwegs. Auf Nahrungssuche durchstreiften sie jüngst unter anderem die Gebiete um den Krämerberg,  Dachswald, Kaiser- und Mühlenstraße. Besonders Bewohner von Wald- und Wiesenrandlagen können derzeit nächtlichen Besuch bekommen.

Reich gedeckter Tisch

Einer der Gründe für Wildschweine bis in bewohnte Gebiete vorzudringen, ist das reichhaltige Nahrungsangebot, wie der Landesbeauftrage für Tierschutz, Dr. Hans-Friedrich Willimzik in seinem Artikel „Die Urbanisation von Wildtieren“ erklärt. Wildschweine sind Allesfresser. Sie ernähren sich von Eicheln, Bucheckern, Gräsern, Würmern, aber auch gerne von Fallobst – etwas, das es in vielen Gärten im Überfluss gibt. Gartenbesitzer sollten daher darauf achten, dass sie ihr Fallobst in der Biotonne – und damit unzugänglich für Wildschweine – entsorgen. Auch überall dort, wo Nahrung achtlos weggeworfen wird (Bsp: Spielplätze, Parks, öffentliche Raume), können Wildschweine angelockt werden.

Schutzmaßnahmen

Des Weiteren durchwühlen Wildschweine gerne Komposthaufen und fressen allerhand Gartenabfälle. Hier rät der Saarforst zu stabilen Gartenzäunen, um das Grundstück zu sichern. Die Zäune sollten etwa 1,50 Meter hoch sein, da die Tiere sehr gut springen können. Zudem sei ein Betonsockel empfehlenswert, weil Wildschweine mit ihrem Rüssel die Erde umgraben und ohne Probleme auch einen Zaun hochdrücken können. Alternativ zu stabilen Erdankern und sogenannten Wühlstangen kann der Zaun laut Saarforst auch etwa  40 cm tief eingegraben oder nach außen hin flach auf dem Boden befestigt werden.

Immer häufiger kommen auch sogenannte Vergrämungsmittel zum Einsatz, um die ungebetenen Gäste vom Grundstück fernzuhalten.  Vergrämungsmittel sind meist Präparate mit Duftstoffen, die für Wildschweine unangenehm sind. Diese müsste allerdings regelmäßig erneuert werden, da der Duft sonst verfliegt, erklärt Jochen Klein, Jäger im Stennweiler Bezirk. „Diese Duftstoffe wirken oft nur kurz und das Schwarzwild gewöhnt sich schnell an die stinkenden Gerüche. Wildschweine sind schlaue Tiere, sie merken, dass ihnen keine Gefahr von dem Gestank droht und lassen sich davon nicht mehr abhalten“, sagt er. Er empfiehlt, auf  eine stabile Einzäunung zu setzen, gegebenenfalls einen Elektrozaun zu installieren. Das sei zwar mit einem größeren Aufwand verbunden, aber die Jägerschaft setze sie auch erfolgreich bei Maisfeldern ein. Für alle, die lieber auf ein natürliches Vergrämungsmittel zurückgreifen möchten, hat Klein einen Geheimtipp: „Beim nächsten Friseurtermin einfach die Haare mitnehmen und an der Grundstücksgrenze auslegen“. Denn Wildschweine mögen den menschlichen Geruch nicht.

Vielleicht auch, weil sie mit Menschen automatisch Gefahr verbinden. Überall dort, wo Wildschweine Schaden anrichten, werden sie intensiv bejagt. Auch in Schiffweiler musste Jochen Klein mit anderen Jägern der Jagdgenossenschaft in den vergangenen Tagen fast täglich in der Dämmerung aufbrechen, um die Population einzudämmen. „Natürlich darf im Siedlungsbereich nicht geschossen werden, das wäre viel zu gefährlich“, erklärt Klein. Und auch das hat das Schwarzwild längst gelernt: In den Gärten wird nicht geschossen. Hier herrscht also Sicherheit und es gibt jede Menge Futter.

Wer haftet bei Schäden?

Umso wichtiger ist daher die Sicherung des Grundstücks durch einen stabilen Zaun. Zumal der Gartenbesitzer für die Schäden selbst aufkommen muss. Denn: Unmittelbar an eine Behausung anstoßende und eingefriedete Hausgärten sind Befriedete Bezirke gemäß § 4 Saarländischem Jagdgesetz. Für Schäden durch Wildschweine in befriedeten Bezirken müssen die Eigentümer selbst aufkommen. Da Wildtiere keinen Halter haben, kann auch niemand in Anspruch genommen werden für die Schäden, die sie in Gärten anrichten. Bei einem Wildschaden in privaten Gärten sind daher auch Jäger, Förster oder Jagdgenossenschaften nicht zuständig, so der Saarforst.  Sie kommen nur für Wildschäden auf, die in jagdbaren Gebieten entstehen – also im Wald und in einigen Fällen auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Von  Angesicht zu Angesicht

Laut dem Saarforst sind Wildschweine grundsätzlich friedliebende Tiere, die Menschen aus dem Weg gehen. Wer sich dennoch einmal einem Wildschwein oder einer Rotte gegenüber sieht, sollte Ruhe bewahren und hektische Bewegungen vermeiden. Alles, was das Tier in Panik versetzen könnte, sollte unterlassen werden. Am besten sei es, sich langsam zurückzuziehen. Auf keinen Fall sollte das Tier eingeengt oder in die Ecke gedrängt werden, denn dann könne es sehr schnell zum Angriff übergehen.

Autorin: Isabel Sand