Hier erhalten Sie alle wichtige Informationen rund um die Landtagswahl.

Am kommenden Sonntag wird der 17. Landtag des Saarlandes gewählt. Diese Wahl findet pandemiebedingt unter besonderen Umständen statt.

In den Wahllokalen gelten die aktuellen Hygieneregeln, es besteht Maskenpflicht, vor dem Betreten des Wahlraums sind die Hände zu desinfizieren, die Abstände sind einzuhalten und Sie sollten ein eigenes Schreibgerät mitbringen.

Damit die Abstände eingehalten werden können, mussten größere Räumlichkeiten ausgewählt werden. Aus diesem Grund mussten einige Wahlbezirke zusammengelegt werden und die Örtlichkeit von mehreren Wahllokalen musste geändert werden.

In Heiligenwald stehen für die Wahl drei Wahlbezirke zur Verfügung:
Wahlbezirk 11 evgl. Gemeindezentrum
Wahlbezirk 12 Bürgerhaus
Wahlbezirk 13 Feuerwehrgerätehaus Heiligenwald.

In Landsweiler-Reden stehen zwei Wahlbezirke zur Verfügung:
Die Wahlbezirke 21 Schulturnhalle verlegt
Die Wahlbezirke 22 Klinkenthalhalle (Sporthalle)

In Schiffweiler stehen vier Wahlbezirke zur Verfügung:
Wahlbezirk 31 Rathaus Schiffweiler im Raum 114
Wahlbezirk 32 Feuerwehrgeräthaus Schiffweiler
Wahlbezirk 33 Schulturnhalle der Walter Bernstein Grundschule
Wahlbezirk 34 Mühlbachhalle (Sporthalle erstes Hallendrittel); der Zugang zum Wahlraum erfolgt über den barrierenfreien Eingang zu den Umkleidekabinen.

In Stennweiler steht ein Wahlbezirk zur Verfügung:
Die Wahlbezirk 41 Lindenhalle (Sporthalle)

Alle Wahllokale werden mit getrennten Ein- und Ausgängen eingerichtet, sodass die Bürger, die gewählt haben und die Bürger, die noch wählen gehen, getrennte Laufwege verwenden.

Auf Ihren Wahlbenachrichtigungen ist das Wahllokal, in dem Sie wählen können, aufgeführt.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie den Weg zum richtigen Wahllokal finden.

Sie haben bis Freitag um 18 Uhr die Möglichkeit im Rathaus, in Raum 114, per Briefwahl zu wählen.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Landtag wurden durch die Deutsche Post zugestellt.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Sollten Sie sich für eine Teilnahme an der Wahl per Briefwahl entscheiden, müssen Sie den Wahlscheinantrag ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Schiffweiler senden.


Es gibt auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online, per E-Mail an ( ) oder persönlich
im Rathaus zu beantragen.


Für die Landtagswahl besteht erstmals die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen.


Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Alternativ können Sie auch eine Person bevollmächtigen, um die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abzuholen. In diesem Fall muss auf dem Wahlscheinantrag zusätzlich die Vollmacht
ausgefüllt werden.


Als Briefwahlunterlagen werden ein Wahlschein, ein amtlicher weißer Stimmzettel, ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, ein amtlicher hellroter Wahlbriefumschlag und ein Wegweiser, in dem beschrieben wird, wie die Wahlunterlagen zu verpacken und zu versenden sind, zugeschickt.


Die Möglichkeit im Rathaus der Gemeinde zu wählen besteht seit dem 18.02.2022. Im Rathaus gelten die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand halten, Mundschutz und Handdesinfektion).
Für die persönliche Wahl im Rathaus sollte ein eigenes Schreibgerät mitgebracht werden

Die Wahlbenachrichtigungen, die gemäß § 13 LWO spätestens am 21. Tag vor der Landtagswahl (6. März 2022) zugestellt sein müssen, wurden in folgenden Straßen in Heiligenwald nicht zugestellt:

  • Am Tafelbrunnen
  • Amselweg,
  • Drosselweg
  • Nachtigallenweg
  • Schwalbenweg
  • Starenweg
  • Försterstraße

Für alle, die wählen möchten, gibt es folgende Möglichkeiten zu wählen:

  • Sie können mit Vorlage Ihres Personalausweises im Briefwahlbüro im Raum 113 im Rathaus wählen
  • Sie können online über die Internetseite www.schiffweiler.de Ihre Briefwahlunterlagen beantragen

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer im Briefwahlbüro 06821-678-84 oder per Mail an wahlamt@schiffweiler.de

Im Briefwahlbüro können Sie in der Zeit vom 18.02.2022 bis 25.03.2022, 18:00 Uhr persönlich wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen.

Die Onlinebeantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 18.02.2022 02:00 Uhr bis spätestens 23.03.2022 23:00 Uhr möglich, damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei Ihnen ankommen.

Wahlschein online beantragen