Fortschritte bei der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Ortsteil Schiffweiler

Nach längerem Suchen wurde nun im Ortsteil Schiffweiler ein geeignetes Gelände für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Edeka-Markt) gefunden. Der weitestgehend unbebaute Grundstücksbereich befindet sich in der Stennweilerstraße gegenüber dem Friedhof, auf dem sich in der Vergangenheit ein Gärtnereibetrieb befand. Dieser Standort ist das Ergebnis eines Einzelhandelskonzepts, welches zur Steuerung und Entwicklung der Einzelhandelsversorgung in der Gemeinde aufgestellt wurde und das primäre Ziel hat, eine ausgewogene und wohnungsnahe Versorgung für die Bevölkerung zu etablieren.

Der geplante Standort in der Stennweilerstraße stellt eine zentrale Basis zur Verbesserung der Versorgungssituation in der Gesamtgemeinde dar, vor allem für Schiffweiler und Stennweiler. In beiden Ortsteilen konnten erhebliche Kaufkraftabflüsse nachgewiesen werden. Obwohl in Stennweiler selbst –  trotz großer Anstrengungen – kein entsprechender Markt etabliert werden konnte, stellt die geringe Distanz sicher, dass auch in diesem Ortsteil die Versorgungssituation durch die Ansiedlung des Edeka-Marktes gestärkt wird.

Die Planung sah ursprünglich vor, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.750 m² und einen Drogeriemarkt mit etwa 700 m² Verkaufsfläche sowie den entsprechenden Stellplätzen zu errichten. Leider hatte sich im Zuge der Vorplanungen gezeigt, dass kein Drogeriemarktbetreiber für diesen Standort gewonnen werden konnte. Teilweise soll dies nun durch ein erweitertes Sortiment an Drogerieartikel durch den Edeka-Markt aufgefangen werden, der aufgrund der vorgenannten Problematik seine Verkaufsfläche auf etwa 1.950 m² erweitert.

Laut Baugesetzbuch kann die Gemeinde mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die baurechtliche Grundlage zur Umsetzung der geplanten Vorhaben schaffen.

Die gemeindlichen Gremien haben diesen Weg gewählt und bereits im Mai letzten Jahres die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Schiffweiler“ beschlossen. Mit diesem Planaufstellungsbeschluss beginnt das Verfahren. Dieses sieht ein „zweistufiges Verfahren“ vor. Hintergrund ist hierbei die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in Form einer „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ sowie einer „Formellen öffentliche Auslegung“ des Planentwurfs.

Im Rahmen der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ hatten interessierte Bürger bereits im Sommer die Möglichkeit, über den Zeitraum eines Monats die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde – coronabedingt nach Terminvereinbarung – einzusehen. Parallel bestand auch die Gelegenheit, die umfangreichen Unterlagen nebst bereits vorliegenden Fachgutachten über die Internetseite der Gemeinde aufzurufen. Zu diesem Zeitpunkt liegt noch kein fertiger Planentwurf vor; vielmehr sollen Anregungen vorgebracht werden, die der Gemeinde im Nachgang zur Zusammenstellung des Abwägungsmaterials und der Informationsbeschaffung über mögliche Konfliktpunkte dienen. Wir befinden uns nunmehr vor dem zweiten Schritt dieses Beteiligungsverfahrens.

Auf der Grundlage der Planungsunterlagen und nach Auswertung der bisher ersichtlich gewordenen „privaten“ und „öffentlichen“ Belange beschließt die Gemeinde den ihren Vorstellungen entsprechenden Planentwurf. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler wird sich in einer Sitzung am Mittwoch, dem 07.10.2020, um 17.30 Uhr in der Klinkenthalhalle in Landsweiler-Reden mit diesem weiteren Verfahrensschritt befassen. Auf der Tageordnung steht unter anderem die Freigabe des Planentwurfs für eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden. Sollte der Rat der Vorlage der Verwaltung Folge leisten, so bestünde dann für die Bürger eine weitere Gelegenheit, den Planentwurf mit all seinen Fachgutachten im Rathaus der Gemeinde sowie über die Internetseite der Gemeinde für die Dauer eines Monats einzusehen, um eventuelle Anregungen vorzubringen und zur Diskussion zu stellen.

Die Sitzung ist öffentlich, sodass jeder interessierte Bürger – unter Beachtung der coronabedingten Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – daran teilnehmen kann.