H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ZWECKVERBANDES "NAHERHOLUNGSRAUM ITZENPLITZ"
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2024
Aufgrund des § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - KGG - vom 26.02.1975 (Amtsbl. S. 490) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 723) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 2629) und der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. S. 204), in Verbindung mit den §§ 9 und 15 der Satzung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" vom 26.03.1973 in der derzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 23.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
1. im ERGEBNISHAUSHALT mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 50.146,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 49.789,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 357,00 EUR
2. im FINANZHAUSHALT mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 10.000,00 EUR.
§ 5
Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 357,00 EUR.
§ 6
Die Verbandsumlage beträgt 1,41 EUR je Einwohner der verbandsangehörigen Gemeinden.
§ 7
Ein Stellenplan entfällt, da der Zweckverband kein hauptamtliches Personal beschäftigt.
Schiffweiler, 23.11.2023
DER VERBANDSVORSTEHER
Markus Fuchs
Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Mit Schreiben vom 11.01.2024 bestätigt die Kommunalaufsichtsbehörde die Kenntnisnahme des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2024 in der Zeit
vom 29. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024
im Rathaus der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler im Büro-Nr. 306, ausliegen wird.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:
Montag, Dienstag, Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr
13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Schiffweiler, 18.04.2024
DER VERBANDSVORSTEHER
Markus Fuchs