Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, einmal jährlich Standsicherheitskontrollen aller Grabsteine auf den Friedhöfen vorzunehmen.
Die Standsicherheitsprüfung ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsbesucher hervorruft. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber, denn jedes Jahr werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.
Die Prüfung der Standfestigkeit wird in diesem Jahr ab dem 03. Juni durchgeführt. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, müssen unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem Aufkleber markiert. Die Nutzungsberechtigten werden dadurch um Beseitigung der Gefahrenlage gebeten.
Die Standsicherheitsprüfung wird in diesem Jahr ab der KW 23 durchgeführt.
Die Friedhofsverwaltung bittet um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.