Am 30.11.2022 wurde das Radverkehrskonzept der Gemeinde Schiffweiler beschlossen.

Der Radverkehr gewinnt zur Sicherung der Alltagsmobilität und im Freizeitverkehr deutschlandweit zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt aufgrund kontinuierlich steigender Pedelec-Nutzung. Somit gewinnen das Fahrrad bzw. Pedelec zunehmend auch in topographisch bewegten Räumen immer häufiger an Bedeutung.

Auch auf Landesebene soll u.a. mit der Fortschreibung des landesweiten Radverkehrsplans sowie weiterer Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs der Alltagsradverkehr gesteigert werden. Die landesweite Zielsetzung wird auch in der Gemeinde Schiffweiler verfolgt. Das Radverkehrskonzept dient als Gesamtkonzeption dabei in erster Linie dem Ziel, den Radverkehr zielstrebig und nachhaltig zu fördern und die Sicherheit beim Radfahren zu erhöhen. Dies soll in erster Linie durch die Ertüchtigung eines attraktiven und sicheren Radverkehrsnetzes für den Alltagsradverkehr gelingen, das auch die Nachbarkommunen anbindet. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau einer anforderungsgerechten Infrastruktur zum Radfahren für den Alltags- und Freizeitradverkehr.


Das im Rahmen des Radverkehrskonzeptes entwickelte Radverkehrsnetz für die Gemeinde Schiffweiler hat zum Ziel, innerhalb des Gemeindegebietes sinnvolle, verständliche, komfortable und sichere Verbindungen für den Radverkehr aufzuzeigen. Diese sollen so realisiert werden, dass sie den Ansprüchen verschiedener Nutzer*innengruppen gerecht werden. Das Radverkehrsnetz kennzeichnet dabei empfohlene Radverbindungen zur Erreichung der einzelnen Ortsteile sowie von radverkehrsrelevanten Zielen, die Radfahrenden nach Umsetzung des festgestellten Handlungsbedarfes möglichst optimalen Fahrkomfort und Sicherheit bieten. Die Möglichkeiten zur Umsetzung der einzelnen in diesem Radverkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun im Detail geprüft werden. Sollten sich diese als realisierbar erweisen, so werden diese, vorbehaltlich haushalterischer Mittel auch umgesetzt werden.

Das Radverkehrskonzept der Gemeinde Schiffweiler wurde in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Rahmen der MUKMAV-NMOB-Förderstrategie gefördert. Nach Schlussabrechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf 24.956,68 €, wovon 19.965,34 € aus Mitteln des Landes nach der Förderrichtlinie im Rahmen der MUKMAV-NMOB „Zuschüsse zu Investitionen für den Radverkehr“ als Zuwendung gewährt wurden.