Achtung beim Drohnenflug! – Fliegen über Wohngebieten verboten

In den letzten Wochen haben das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler vermehrt Beschwerden erreicht, wonach Drohnen über fremde Grundstücke fliegen bzw. dort über längere Zeit schweben.

Die Rechtslage sieht allerdings vor, dass die Flugobjekte nur im eigenen Garten oder auf Modellflugplätzen bis zu einer Höhe von 100 Metern zu nutzen sind. Ansonsten laufen die Drohnenflieger Gefahr, datenschutzrechtliche Vorschriften zu missachten.

Denn, wer Drohnen über Terrassen, Gärten, usw. anderer Personen fliegen lässt, verletzt nicht nur die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht. Sollten Besitzer der Flugobjekte auch Aufnahmen von privaten Grundstücken anfertigen, speichern oder weitergeben, verletzt dies – zusätzlich zum Persönlichkeitsrecht – den Datenschutz.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler weist daher darauf hin, dass das Fliegen von Drohnen über Wohngebieten verboten ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis!