Erläuterung zum Wirtschaftsplan
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler vom 30. Juli 2003 hat der Gemeinderat am 31.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:
a) im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 971.705 | EUR |
in den Aufwendungen auf | 237.647 | EUR, | |
b) im Vermögensplan | in den Einnahmen auf | 1.306.705 | EUR |
in den Ausgaben auf | 1.306.705 | EUR. | |
§ 2
Kredite für Investitionen werden in Höhe von | 500.000 | EUR |
veranschlagt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf |
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Schiffweiler, den 31.01.2024
Markus Fuchs
Bürgermeister
(Unterschrift und Siegel)
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes „Regiebetrieb Freibad Landsweiler-Reden“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungs-gesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
- 500.000,-- €
St. Ingbert, 15.04.2024
im Auftrag
Dominique Grape
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht –
(Unterschrift und Siegel)