Bekanntmachung

zur Auslegung der Karten der Wasserbehörde betreffend die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an den Nebengewässern der Blies und der Nahe mit Nebengewässern

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Wasserbehörde - beabsichtigt, auf Grund § 79 Abs. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324), die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an den Nebengewässern der Blies und der Nahe mit Nebengewässern. Fachliche Grundlage für die räumliche Abgrenzung ist ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100).

Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.

Die Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ergibt sich aus insgesamt 49 Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1 : 5.000. Danach sind Grundstücke an den folgenden Gewässern betroffen:

• Bexbach

• Betzelbach/Bleischbach

• Erbach

• Freisbach

• Heinitzbach

• Lamsbach

• Lautenbach

• Mandelbach

• Nahe (Rechtsverordnung vom 08.04.2002)

• Oster (Rechtsverordnung vom 05.11.2001)

• Sinnerbach

• Söterbach

• Todbach/Wallesbach/Hettersbach (Rechtsverordnung vom 05.11.2001)

Soweit für die v. g. Gewässer bereits Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt worden sind (vgl. Klammerzusatz), wird darauf hingewiesen, dass der räumliche Geltungsbereich der Neufestsetzung von der bisherigen Festsetzung abweicht. Die Überschwemmungsgebietsverordnungen sind daher nach Abschluss des laufenden Verfahrens aufzuheben.

Die betroffenen Bereiche befinden sich an Gewässerbereichen mit signifikantem Hochwasserrisiko, die in folgender Karte dargestellt sind.