Dauerabgabenbescheide werden 2021 versendet

Im Jahr 2017 wurden die Dauerabgabenbescheide eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass die Abgabenbescheide nur noch dann versendet werden, wenn darin Änderungen zum Vorjahr aufgetreten sind. Aufgrund der neu geltenden Grundsteuerreform muss für 2021 das aktuelle Einheitswertaktenzeichen des Finanzamtes St. Wendel mitgeteilt werden.

Daher werden auch 2021 wieder Abgabenbescheide versendet, allerdings weiterhin ohne Änderungen an den Abgaben. Diese haben sich seit 2017 nicht geändert.

Im Rahmen der Grundsteuerreform werden die neuen Grundsteuermessbeträge auf der Grundlage von Steuererklärungen (Feststellungserklärungen) der abgabeverpflichteten BürgerInnen festgesetzt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Kenntnis und Angabe des Einheitswertaktenzeichens (17-stellig) in der Feststellungserklärung unbedingt erforderlich. Dieses Festsetzungsverfahren läuft komplett über die Finanzämter.