Diebstahl von Grabschmuck

Im Moment kommt es immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schiffweiler über Diebstähle von Grabvasen, Grablampen etc. auf den Friedhöfen. Die Gemeinde Schiffweiler weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Entfernen von Blumen oder Grabschmuck keinesfalls als „Kavaliersdelikt“ zu betrachten ist, sondern vielmehr den Straftatbestand des Diebstahls erfüllt.

Darüber hinaus sollte man von seinen Mitmenschen ein gewisses Maß an Achtung gegenüber den Verstorbenen und deren Angehörigen erwarten können. Dieses drückt sich u.a. auch durch ein angemessenes Verhalten während des Friedhofsbesuches und dem Respektieren fremden Eigentums aus.

Auffälligkeiten auf und um die Friedhöfe melden sie bitte an die Friedhofsverwaltung Frau Schmid Tel.: 06821/678-21, an das Ordnungsamt Tel.: 06821/678-11 oder 678- 71 und vor allem an die Polizeiinspektion Neunkirchen Tel.: 06821/2030