Informationen zur Bundestagswahl 2021 – Öffnung Briefwahlbüro und Beantragung Briefwahlunterlagen

Ab dem 25. August 2021 ist das Briefwahlbüro im Rathaus, Raum 113, geöffnet. Der Eingang zum Briefwahlbüro ist der barrierefreie Seiteneingang zum Sitzungstrakt des Rathauses. Eingangs- und Ausgangsbereich zum und vom Wahlbüro sind getrennt, sodass sich die Bürger, die ins Wahlbüro gehen und die Bürger, die aus dem Wahlbüro kommen nur mit Abstand begegnen. Hinweisschilder zum Eingang sind am Rathaus angebracht.

Sollte man sich entscheiden, die Wahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen oder dort zu wählen, muss mit längere Wartezeiten gerechnet werden. Im Rathaus gelten die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand halten, Mundschutz und Handdesinfektion). Für die persönliche Wahl im Rathaus sollte ein eigenes Schreibgerät mitgebracht werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht auch die komfortable Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Gemeinde Schiffweiler oder per E-Mail zu beantragen. Bei der Beantragung per Mail müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Adresse zum Versand der Unterlagen angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Als Briefwahlunterlagen werden ein Wahlschein, ein amtlicher weißer Stimmzettel, ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, ein amtlicher hellroter Wahlbriefumschlag und ein Wegweiser, in dem beschrieben wird, wie die Wahlunterlagen zu verpacken und zu versenden sind, zugeschickt.

Das Briefwahllokal ist analog der Öffnungszeiten des Rathauses wie folgt geöffnet:

  • Mo. bis Mi. 07:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Do. 07:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Fr. 07:30 – 12:30 Uhr