Informationen zur Bundestagswahl 2021 – Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden in den nächsten Tagen durch die Deutsche Post zugestellt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Sollten Sie sich für eine Teilnahme an der Wahl per Briefwahl entscheiden, müssen Sie den Wahlscheinantrag ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Schiffweiler senden.

Es gibt auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Gemeinde Schiffweiler, persönlich im Rathaus oder per Mail () zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Alternativ können Sie auch eine Person bevollmächtigen, um die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abzuholen. In diesem Fall muss auf dem Wahlscheinantrag zusätzlich die Vollmacht ausgefüllt werden.

Als Briefwahlunterlagen werden ein Wahlschein, ein amtlicher weißer Stimmzettel, ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, ein amtlicher hellroter Wahlbriefumschlag und ein Wegweiser, in dem beschrieben wird, wie die Wahlunterlagen zu verpacken und zu versenden sind, zugeschickt. Wenn die Gemeinde über alle Wahlunterlagen verfügt, besteht auch die Möglichkeit, im Rathaus der Gemeinde zu wählen (voraussichtlich KW 34 oder 35). Wann das Wahllokal im Rathaus geöffnet ist, wird kurzfristig veröffentlicht.

Sollte man sich entscheiden, die Wahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen oder dort zu wählen, muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Im Rathaus gelten die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand halten, Mundschutz und Handdesinfektion). Für die persönliche Wahl im Rathaus sollte ein eigenes Schreibgerät mitgebracht werden.