Kinderreisepass wird zum Auslaufmodell

Ab dem 1. Januar 2024 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Abschaffung des Kinderreisepasses vorsieht. Zukünftig werden mehrjährig gültige Reisepässe für Kinder eingeführt, um den bürokratischen Aufwand sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung zu reduzieren und die weltweite Akzeptanz zu erhöhen.

Die Entscheidung zur Abschaffung des Kinderreisepasses zielt darauf ab, den enormen Aufwand zu vermeiden, der mit der regelmäßigen jährlichen Neubeantragung oder Verlängerung eines solchen Dokuments verbunden ist.

Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegens, Islands, der Schweiz, Liechtensteins sowie in die Türkei genügt ein Personalausweis für das Kind. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Diese Änderung soll nicht nur den administrativen Aufwand reduzieren, sondern auch die Reisevorbereitungen für Familien erleichtern und ihnen einen reibungsloseren Übergang in die Reisewelt ermöglichen.

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