Neue Corona-Rechtsverordnung – Änderung bei der Anzeige von Veranstaltungen

Die neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Coronapandemie, die letzten Freitag (01.10.2021) in Kraft getreten ist, bringt weitreichende Erleichterungen für verschiedene Bereiche. Denn aufgrund der hohen Impfquote und der stabilen Infektionslage im Saarland wurde das Saarland-Modell weiterentwickelt und angepasst – zum Saarland-Modell PLUS.

Dieses neue Modell beinhaltet nicht nur Lockerungen hinsichtlich des Mindestabstandes und der Maskenpflicht, sondern auch hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen und der Durchführung bzw. Anmeldung von Veranstaltungen.

So entfällt aktuell die Anzeigepflicht von Veranstaltungen bei über 20 Teilnehmern. Darüber hinaus können beliebig viele Gäste eingeladen werden, wenn alle Personen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Der Mindestabstand zu anderen Personen wird weiterhin empfohlen, muss aber nicht mehr zwingend gewährleistet werden. Masken müssen dann ebenfalls nicht mehr getragen werden. Bitte achten Sie allerdings weiterhin auf ausreichende Belüftung in geschlossenen Räumen sowie auf eine korrekte Kontaktnachverfolgung.

Bei Fragen zur Corona-Rechtsverordnung oder zum neuen Saarland-Modell PLUS stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Schiffweiler gerne zur Verfügung.