Aufhebung und Einebnung von Reihen- Urnen- Familienund Kindergrabstätten auf den Gemeindefriedhöfen in den Gemeindebezirken Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler

Gemäß den §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4 und 27 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Gemeinde Schiffweiler vom 01.04.2016 in der zurzeit geltenden Fassung werden auf den Friedhöfen der Gemeindebezirke Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler aufgrund Zeitablauf der Ruhefristen folgende Grabstätten zur Einebnung aufgerufen:

Reihen/Rasengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2000

Kindergräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2010

Urnengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2010

Familiengrabstätten
mit Nutzungsende im Jahr 2025

Die Angehörigen werden gebeten, die auf den Gräbern befindlichen Grabsteine, Kreuze sowie Einfassungen, Abdeckungen usw. bis zum
28. Februar 2026 zu entfernen, 
andernfalls erfolgt die Beseitigung der Grabanlagen durch die Gemeinde Schiffweiler.
Die Grabanlagen gehen ab dem gleichen Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde Schiffweiler über.

Die zur Einebnung anstehenden Grabstätten wurden zusätzlich durch Hinweisaufkleber markiert

 

Schiffweiler im Oktober 2025

Der Bürgermeister
Cedric Jochum