Haushalt
Der Haushaltsplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Im Rahmen seiner Budgethoheit entscheidet der Gemeinderat jährlich über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Schiffweiler.
Die rechtliche Wirkung des Haushaltsplans besteht darin, dass der Gemeinderat die Verwaltung zur Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen bzw. zum Eingehen von Verpflichtungen ermächtigt, hinsichtlich der Erträge und Einzahlungen ergibt sich eine Verpflichtung, diese vollständig und rechtzeitig einzuziehen.
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Gemäß § 99 KSVG hat die Gemeinde zum Schluss jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Mit dem Jahresabschluss wird Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung, die Einhaltung des Haushaltsplan und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde gelegt.
Die gemeindliche Haushaltswirtschaft ist für den Normalbürger oft ein Buch mit sieben Siegeln. Hinzu kommt dass der jährliche Haushaltsplan (mit fast 300 Seiten) sowie auch der jährliche Jahresabschluss (mit fast 250 Seiten) sehr umfangreiche Werke sind.
Um hier ein mehr an Transparenz und Bürgernähe zu bieten, wird der jeweilige Jahresabschluss neben der Original-PDf Ausgabe nun auch über den beigefügten Link als interaktive Jahresrechnung freigeschaltet:
Hier gehts zur interaktiven Ergebnisrechnung.