Begrünungssatzung und neues Förderprogramm – zwei Instrumente für mehr Grün in unserer Gemeinde

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, das Ortsbild zu verbessern, das Klima zu schützen und die Artenvielfalt zu fördern. Dafür stehen zwei verschiedene Instrumente zur Verfügung:

Begrünungssatzung: 
Sie verpflichtet Bauherren bei bestimmten Bauvorhaben zur Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Pflanzung von Bäumen, die Begrenzung von versiegelten Flächen im Vorgartenbereich sowie die Pflicht zur Dachbegrünung bei Flachdächern. Diese Maßnahmen sind verbindlich vorgeschrieben und daher nicht förderfähig.

Hier gelangen Sie zur Satzung

Förderprogramm: 
Es richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und bietet finanzielle Unterstützung für freiwillige Maßnahmen, wie etwa die zusätzliche Pflanzung von Bäumen oder die Entsiegelung von Flächen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Hier gelangen Sie zur Richtlinie zum Förderprogramm

Hier gelangen Sie zum Antrag

 

Q&A Förderprogramm Begrünung

 

Was wird gefördert?

  1. Rückbauarbeiten ab 10 m²(Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug sowie weiterer für die Entsiegelung der Fläche zu entfernender Materialien, die Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie Neubepflanzung mit Sträuchern, Stauden und Blühwiesen sowie Laubbäumen).
  2. Gefördert wird je angefangener 200 m² Grundstücksfläche max. ein Laubbaum oder je angefangener 150m² Grundstücksfläche ein Obstbaum

Wie hoch ist die Förderung?

  1. 15 € pro entsiegeltem Quadratmeter (Maximal 500 €).
  2. 50% der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten (Maximal 40 € pro Obstbaum (Hochstamm); 100 € pro Laubbaum)

Was muss ich beim Kauf von einem Baum beachten?

  • dreifach verpflanzter Hochstamm mit Stammumfang 14-16 cm,
  • mit Wurzelballen (H 3xv 14-16) und für Obstbäume: Hochstamm mit Stammumfang 10-12 cm
  • Standortangepasste, heimische Laub- und Obstbaumarten sind zu bevorzugen

Wo kann ich den Baum pflanzen?

  • Überall im Garten, man sollte folgende Punkte jedoch beachten:
    • dem Baum muss im Regelfall ein durchwurzelbarer Bodenraum von mind. 12 m³ zur Verfügung stehen
    • Grenzabstände zu den Nachbarn (Sehr stark wachsende Bäume: 4 m (z.B. Bergahorn, Pappel, Platane, Rosskastanie, Eiche, Kiefer); stark wachsende Bäume: 2 m (z.B. Scheinzypresse, Hainbuche, Birke, Zierkirsche, Lebensbaum) andere Bäume: 1,5 m.
    • Richtigen Standort
    • Entfernung von Rohr- und Stromleitungen
  • Alle Bürger und Bürgerinnen, die in der Gemeindeschiffweiler Eigentümer von Privatgelände sind.
  • Eine Förderung wird ausgeschlossen, wenn:
    • die Begrünungsmaßnahme in Bebauungsplänen festgesetzt ist bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger Rechtsvorschriften gefordert wurde
    • mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde
    • andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden oder in Anspruch genommen werden können (keine Doppelförderung)

Wer kann die Förderung stellen?

  • Alle Bürger und Bürgerinnen, die in der Gemeindeschiffweiler Eigentümer von Privatgelände sind.
  • Eine Förderung wird ausgeschlossen, wenn:
    • die Begrünungsmaßnahme in Bebauungsplänen festgesetzt ist bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger Rechtsvorschriften gefordert wurde
    • mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde
    • andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden oder in Anspruch genommen werden können (keine Doppelförderung)