Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft des Gemeindebezirks Schiffweiler der Gemeinde Schiffweiler im Landkreis Neunkirchen

Am Montag 15.12.2025 um 18.00 Uhr findet im Rosenhotel Schiffweiler, Klosterstr. 3, 66578 Schiffweiler,

die Genossenschaftsversammlung (§ 4 der Satzung) der oben genannten Jagdgenossenschaft statt. Hierzu lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des Gemeindebezirks Schiffweiler der Gemeinde Schiffweiler ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Anträge zur Tagesordnung
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2024
  5. Verwendung des Jagdpachterlöses
  6. Haushaltsplan für das Jagdjahr 2026
  7. Abstimmung über das Verfahren und weiterer Einzelheiten (Freihändige Vergabe/Vergabe gegen Höchstgebot, Beibehaltung der beiden Jagdbögen, inhaltliche Fragen zum Pachtvertrag)
  8. Verschiedenes

 

Schiffweiler, 16.11.2025

Gerhard Krämer 
Jagdvorsteher

 

Hinweis:

Gemäß § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schiffweiler hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Schiffweiler, durch seinen Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerin oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. 

Durch eine Person dürfen höchstens zwei Jagdgenossen vertreten werden. 

Die Vertretungsberechtigung ist in allen Fällen (auch bei Ehepartnern/Ehepartnerinnen) durch schriftliche Vollmacht zu belegen.

Jeder Jagdgenosse muss sich bei der Teilnahme an der Versammlung durch Vorlage von Personaldokumenten ausweisen