Wer die PIN seines Personalausweises vergessen hat oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren möchte, kann dies ab sofort wieder bequem von zu Hause aus erledigen. Der kostenlose PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes ist seit dem 13. Oktober 2026 wieder verfügbar. Ein Besuch im Bürgerbüro ist dafür nicht mehr erforderlich.
Über den Online-Dienst können Bürgerinnen und Bürger einen PIN-Rücksetzbrief mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode bestellen. Der Brief wird anschließend aus Sicherheitsgründen an die im Melderegister hinterlegte deutsche Wohnanschrift zugestellt.
Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Bürgerinnen und Bürger sicher und bequem im Internet identifizieren. Damit lassen sich zahlreiche Verwaltungsleistungen digital nutzen, ohne persönlich bei einer Behörde erscheinen zu müssen.
Die Wiederaufnahme des Dienstes ist zugleich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Ab Januar 2027 soll mit der staatlichen digitalen Brieftasche „d-you“ eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, sich auch über das Smartphone sicher digital auszuweisen.
So funktioniert die PIN-Rücksetzung:
Der PIN-Rücksetzbrief kann kostenlos über die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragt werden. Nach Erhalt des Briefes kann die Online-Ausweisfunktion mit der neuen PIN wieder genutzt beziehungsweise aktiviert werden.
Wer seine PIN lieber persönlich ändern oder die Online-Ausweisfunktion vor Ort aktivieren lassen möchte, kann sich weiterhin an das Bürgerbüro der Gemeinde Schiffweiler wenden.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion und ihren Einsatzmöglichkeiten gibt es unter www.personalausweisportal.de.
