Bei einem verendeten Wildvogel (Kranich) aus dem Raum Eppelborn wurde bei der PCR-Untersuchung das Aviäre Influenza-Virus nachgewiesen, der bundesweit derzeit vermehrt nachgewiesen wird.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitglieder mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Einhaltung von strengen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Vor dem Hintergrund des noch anhaltenden Überfluges von Zugvögeln ist für Geflügel, das im Freien gehalten wird, die zeitweilige freiwillige Aufstallung in Betracht zu ziehen. Zur Vermeidung eines Eintrages aus der Wildvogelpopulation in die Tierbestände ist es besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln zu vermeiden. Der Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel muss verhindert werden. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. ?
Auch der Personenverkehr sollte möglichst eingeschränkt werden. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Allgemein gilt: tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel, Greifvögel, und Zugvögel, sollen umgehend unter Angabe des Fundortes dem Landesamt für Verbraucherschutz gemeldet werden. (0681 9978-4500) Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden. Tote Vögel sollen grundsätzlich nur mit Handschuhen angefasst und auslaufsicher verpackt werden (doppelte Plastiktüte). Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife und Desinfektionsmittel durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung Geflügelhaltungen für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten.
Speziell für Geflügelhalter gilt: gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel sind unverzüglich dem LAV zu melden.
Weitere Informationen können auf der Homepage des LAV zur Geflügelpest abgerufen werden. Verdachtsfälle können über tiergesundheit@lav.saarland.de gemeldet werden.
